Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit dem 23.08.2016 gibt es einen Arbeitsentwurf des Bundesministeriums (BMFSFJ), der in der Fachöffentlichkeit sehr breit diskutiert wird und zu verschiedenen Stellungnahmen geführt hat (siehe Links in dieser Mail).

Das Bundesministerium (BMFSFJ) hat im September Fachverbände zu folgenden Fachgesprächen eingeladen:

9.9.2016: 1. Fachgespräch „Kinderschutz“ im BMFSFJ

14.9.2016: 2. Fachgespräch „Weiterentwicklung Hilfen zur Erziehung & Pflegekinder“ im BMFSFJ

23.9.2016: 3. Fachgespräch „Inklusive Lösung“ im BMFSFJ

30.9.2016: Fachgespräch „Zusammenführung der Ergebnisse – Austausch zur Gesamtreform“ im BMFSFJ

Zusammenfassung der Gespräche:

Infos aus dem Bundesministerium

Es handele sich um ein unübliches Verfahren, dass auf Grund des „Durchsickerns von Informationen“ notwendig geworden sei. Noch befinde sich die Arbeitsfassung nicht in der Ressortabstimmung.Auch nach Fertigstellung des Gesetzentwurfes sei eine Rückmeldung der Sozialverbände weiterhin möglich.

Rahmen der Fachgespräche

Rund 70 Teilnehmende.

Einzelne Paragraphen werden aufgerufen.

Eine Gesamtdebatte findet erst in der letzten Sitzung statt, in den ersten drei Terminen wird ausschließlich zu den vorgegebenen Themen gearbeitet.

Verlauf der Gespräche

Allen Gespräche war die Kritik gemeinsam, dass eine so umfängliche Reform der Kinder- und Jugendhilfe nicht in dieser Form durchgesetzt werden kann und darf. VertreterInnen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe haben sich eindringlich für einen Beteiligungsprozess mit mehr Zeit ausgesprochen. Inhaltliche Kritik gab es an vielen Stellen des Arbeitsentwurfes, vor allem aber an den Vorschlägen zu den mit der Reform verfolgten Zielen „Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und Inklusion“. Das was an Kritik formuliert wurde findet sich in verschiedenen Stellungnahmen wieder.

Weiteres Verfahren

Die Hinweise aus den Fachgesprächen gehen ein in die hausinterne Abstimmung und werden in den Bund-Länder-Prozess eingespeist.

Es gibt keine Informationen zur konkreten Zeitschiene und zum weiteren Verfahren.

Es gibt drei zur berücksichtigende Aspekte: Zeit, Durchsetzbarkeit und Akzeptanz. Es müsse bewertet werden, wie der Prozess im Sinne politischer Entscheidung weiter geführt werden könne.

 

Es bleibt also nach wie vor offen ob es noch in dieser Legislaturperiode einen ReferentInnentwurf und ein Gesetzgebungsverfahren geben wird.

Unter folgenden Links sind aktuelle Informationen zur SGB VIII Reform zu finden:

Stellungnahmen: